6.1 Vorliegend ist in Ziff. II/1 des Kaufvertrags der Kaufpreis in unmissverständlicher Weise mit CHF 1'300'000.-- bezeichnet worden (Kaufvertrag vom 16.11.2016, Akten der Steuerverwaltung, pag. 40). Anschliessend werden in Ziff. II/2 unter dem Titel "Tilgung des Kaufpreises" eine ausgleichspflichtige Schenkung von CHF 476'000.-- (Unterziffer 2.1), die Ablösung der Hypothek über CHF 500'000.-- (Unterziffer 2.2.1) sowie eine Schlusszahlung von CHF 324'000.-- (Unterziffer 2.2.2) aufgeführt und das ganze mit der Bemerkung "Total Kaufpreis wie hievor CHF 1'300'000.--" abgeschlossen. Aus dem Kaufvertrag geht somit unmissverständlich der Betrag von CHF 1'300'000.-- als Kaufpreis hervor.