D. Dagegen haben die Rekurrenten, beide vertreten durch C.________, Notar und dipl. Steuerexperte (Vertreter), am 13. November 2017 wiederum in einer gemeinsamen Eingabe Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben mit dem Hauptantrag, es seien die Einspracheentscheide vom 16. Oktober 2017 aufzuheben, es sei der Verkaufspreis für die Liegenschaft .________ auf CHF 824'000.-- festzusetzen und die Grundstückgewinnsteuern mit CHF Null zu veranlagen. Wie bereits in der Einsprache weist der Vertreter auf die von den Rekurrenten angestrebte Gleichbehandlung ihrer beiden Kinder hin.