-2- renten je einzeln auf gerundet CHF 51'600.-- reduzierte. Hinsichtlich des massgeblichen Erlöses verwies die Steuerverwaltung auf die Verurkundung von CHF 1'300'000.-- als Kaufpreis und lehnte es ab, auf den Betrag von CHF 824'000.-- abzustellen und den Zuschlag für kurze Besitzesdauer zu streichen. Es könne zumindest eine spekulative Nebenabsicht nicht völlig ausgeschlossen werden.