Deshalb sei familienintern abgesprochen gewesen, die Liegenschaft mit einem Preisnachlass von CHF 476'000.-- an die Tochter zu übergeben. Die Liegenschaft sei von den Rekurrenten für die Tochter gekauft worden, weil letztere sich im damaligen Zeitpunkt in einem Vollzeitstudium befunden habe und ihr der Kauf selber finanziell nicht möglich gewesen wäre. Daher habe auch keine spekulative Absicht bestanden, weshalb die Rekurrenten um Streichung des Zuschlags aufgrund kurzer Besitzesdauer ersuchten. Weiter beantragten die Rekurrenten die Berücksichtigung der beim Erwerb bezahlten Handänderungssteuern von CHF 19'800.--.