Bei dessen Berechnung ging sie von einem Erlös von CHF 1'300'00.-- und von Anlagekosten von CHF 1'176'950.-- aus, was einen Rohgewinn von CHF 123'050.-- ergab, der aufgrund des hälftigen Anteils am Eigentum entsprechend auf die Rekurrenten verteilt wurde. Ausserdem veranlagte die Steuerverwaltung einen Zuschlag von 35 % infolge kurzer Besitzesdauer (sog. Spekulationszuschlag), so dass schliesslich auf die Rekurrentin ein Steuerbetrag von total CHF 20'979.95 und auf den Rekurrenten ein solcher von total CHF 21'343.65 entfiel (die Differenz von CHF 963.70 ist durch die Zugehörigkeit des Rekurrenten zur reformierten Kirchgemeinde D.________ bedingt).