Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), veranlagte am 9. Mai 2017 für den Rekurrenten wie auch für die Rekurrentin jeweils mit separater Verfügung einen steuerbaren Grundstückgewinn von je CHF 61'500.--. Bei dessen Berechnung ging sie von einem Erlös von CHF 1'300'00.-- und von Anlagekosten von CHF 1'176'950.-- aus, was einen Rohgewinn von CHF 123'050.-- ergab, der aufgrund des hälftigen Anteils am Eigentum entsprechend auf die Rekurrenten verteilt wurde.