A. Mit öffentlicher Urkunde vom 16. November 2016, betitelt als "Kaufvertrag mit ausgleichspflichtiger Schenkung", übertrugen A.________ und E.________ (Rekurrent bzw. Rekurrentin, zusammen Rekurrenten) ihren jeweiligen hälftigen Eigentumsanteil an der Liegenschaft D.________ Gbbl. Nr. .________ (.________) an ihre Tochter F.________. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), veranlagte am 9. Mai 2017 für den Rekurrenten wie auch für die Rekurrentin jeweils mit separater Verfügung einen steuerbaren Grundstückgewinn von je CHF 61'500.--.