1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Die Akten gehen zur Neufestsetzung des steuerbaren und satzbestimmenden Einkommens im Sinn der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. - 10 - 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Akten gehen zur Neufestsetzung des steuerbaren und satzbestimmenden Einkommens im Sinn der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.