37 DBG zu besteuern ist. Zur Festlegung des satzbestimmenden Einkommens für die Kapitalabfindung ist die Rentennachzahlung von CHF 14'764.95, durch die Anzahl Monate, für die diese Rentenzahlungen erfolgt sind, zu dividieren und den monatlichen Durchschnittsbetrag auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Aus dem Gesagten folgt, die Veranlagung des Rekurrenten ist anzupassen und die Bestimmung des Rentensatzes hat gemäss soeben beschriebener Berechnungsmethode zu erfolgen. Dies mit der Folge, dass sich das satzbestimmende Einkommen zu Gunsten des Rekurrenten erheblich reduziert.