2.2.1 Aus dem eingereichten Lohnausweis der Stiftung C.________; Steuerdossier, pag. 21) ergeht, dass der Rekurrent im Jahr 2015 (ab 2.3.2015) insgesamt einen Nettolohn von CHF 5'085.-- erzielt hat. Dementsprechend hat die Steuerverwaltung zu Recht den Nettolohn von CHF 5'085.-- beim Rekurrenten in dieser Höhe als Einkommen aufgerechnet und besteuert. An diesem Ergebnis ändert nichts, dass ein Teil des Nettolohns (CHF 4'050.65) dem Rekurrenten nicht (direkt) zugeflossen ist, sondern von seiner Arbeitgeberin Stiftung C.________ ab 1. Juni 2015 direkt an die Abteilung Soziales der Gemeinde B.__