2.2 Vorliegend wird mit der eingereichten Bescheinigung der Abteilung Soziales der Gemeinde B.________ für das Jahr 2015 (Steuerdossier, pag. 18) bestätigt, dass der Rekurrent in der Steuerperiode 2015 vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 im Gesamtbetrag von CHF 6'393.90 (finanziell) unterstützt worden ist. Bei den bezogenen Sozialhilfeleistungen von CHF 6'393.90 handelt es sich um die Differenz zwischen den Ausgaben ("Sozialhilfeleistungen", u.a. für Krankenkassenprämien und Mietzinse) von CHF 30'674.55 und den Einnahmen von insgesamt CHF 24'280.65, bestehend aus Lohneinkommen von CHF 4'050.65 und Renten von CHF 20'230.--.