1. Der Rekurs betreffend die Sonderveranlagung pro 2016 wird teilweise gutgeheissen und der steuerbare Überführungsgewinn aus der Überführung der Beteiligung an der C.________ AG ins Privatvermögen auf CHF 80'000.-- festgesetzt. 2. Die Beschwerde betreffend die Sonderveranlagung pro 2016 wird teilweise gutgeheissen und der steuerbare Überführungsgewinn aus der Überführung der Beteiligung an der C.________ AG ins Privatvermögen auf CHF 80'000.-- festgesetzt.