Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 2'800.-- hätten die Rekurrenten somit im Umfang des Unterliegens bzw. in Höhe von CHF 2'100.-- zu tragen. Da die Steuerverwaltung das vorliegende Verfahren durch ihr zumindest teilweise widersprüchliches Verhalten mitverursacht hat, wird den Rekurrenten ein Anteil von CHF 1'500.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.