- 10 - gesehen am 23.4.2019]). Es ist davon auszugehen, dass die Firma damit auch einen nicht unerheblichen Wert in Form von Goodwill aufweist, der in der Berechnung gemäss KS 28 SSK nicht berücksichtigt ist. Auch Goodwill stellt an sich einen im Verkehrswert zu berücksichtigenden Wertanteil der Unternehmung dar. Er ist denn auch ein gemäss einer anderen vom KS 28 SSK abweichenden Methode, ohne weiteres bei der Bewertung eines KMU-Dienstleistungsunternehmens, dem Substanzwert hinzuzurechnen (vgl. Carl Helbling, a.a.O., Ziff. 128.6, S. 188 ff. [S. 191] sowie Loderer/Wälchli, Handbuch der Bewertung, Band 2: