-9- kungen auf den Verkehrswert am Stichtag ist als systemimmanent hinzunehmen. Auswirkungen von Gewinnschwankungen lassen sich auch bei anderen Bewertungsmethoden nicht ausschliessen. Bei der Methode gemäss dem KS 28 SSK werden diese zudem, wie bereits erwähnt, durch die Berücksichtigung des Substanzwerts massgeblich geglättet. Solange die Gewinnschwankungen nicht ein absolut ungewöhnliches, ausserordentliches Mass erreichen, ist deshalb, auch aus Gründen der Rechtsgleichheit, die Bewertungsmethode gemäss dem Kreisschreiben anzuwenden.