SR 642.14] und Art. 72 StG). Entwicklungen des Unternehmenswerts resp. des Werts der Beteiligung, die sich erst nach dem Stichtag ergeben oder auch ein anlässlich eines späteren Verkaufs realisierter tieferer Verkaufspreis, sind deshalb im Zusammenhang mit einer Überführung ins Privatvermögen nicht massgeblich (vgl. VGE 100 2013 261/262 vom 17.6.2015, E. 5.3). Der verbleibende Einfluss von Gewinnschwan-