4.4 Wie die Steuerverwaltung zu Recht geltend macht, können insbesondere die weiteren Zukunftsaussichten bei stichtagsbezogenen Bewertungen die letztlich eine Momentaufnahme der Vermögenssituation am Stichtag darstellen, keine massgebliche Rolle spielen. Zudem beruht die Bewertung der Zukunftsaussichten auch bei komplexen Unternehmensbewertungsmethoden zwangsläufig auf vergangenheitsgestützten Berechnungsmodellen und Prognosen. Die Berücksichtigung der zurückliegenden Unternehmungsentwicklung sowie der natürlichen Gewinnschwankungen werden im Modell der Verkehrswertberechnung gemäss KS