4.3 Daran ändert nichts, dass bei einem Unternehmenskauf, wie vom Vertreter geltend gemacht, allenfalls bei der Bewertung andere Schwerpunkte gesetzt werden und auch zu setzen sind. Wie zuvor erwähnt, handelt es sich bei jeder Bewertungsmethode um die Schätzung eines Markt- resp. Verkehrswerts, die je nach Zielsetzung und Interessenlage auch sehr unterschiedlich ausfallen kann. Dies bedeutet aber nicht, dass die je unterschiedlichen Schätzungen für sich genommen als à priori falsch zu bezeichnen sind.