VGE 100 2013 261/262 vom 17.6.2015, E. 2.2). Obwohl das KS 28 SSK sich grundsätzlich auf die Vermögenssteuer bezieht, ist es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch auf den Bereich der Einkommenssteuer anwendbar (vgl. BGer 2C_77/2017 vom 16.1.2019, E. 5.2.1). Das KS 28 SSK folgt der "Mittelwert-" oder "Praktikermethode", die tendenziell auf kleinere Unternehmungen zugeschnitten ist und bei der sowohl der Ertragswert der letzten zwei Jahre als auch der Substanzwert berücksichtigt werden (vgl. Giorgio Meier-Mazzucato, Entgeltliche Unternehmensnachfolge von KMU mit Schwerpunkt steuerliche Aspekte, 2009, Ziff. 8.10.3., S. 131 f.; Carl Helbling, Unternehmensbewertung und Steuern, 9. Aufl.