4.2 Zu diesem Zweck hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), in der die Steuerverwaltungen sämtlicher Kantone sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung vertreten sind, das Kreisschreiben Nr. 28 SSK (KS 28 SSK) erarbeitet, welches eine schweizweit anwendbare Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer enthält. Dieses Kreisschreiben ist in der Fassung vom 28. August 2008 in Kraft. Das KS 28 SSK hat keinen Gesetzesrang. Es stellt eine Verwaltungsverordnung dar, welche sich an die Steuerbehörden richtet.