-6- diger Erwerbstätigkeit andererseits, gebietet eine entsprechend klare Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Fehlt es an einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist deshalb die Überführung der Vermögensbestandteile ins Privatvermögen zwingend (vgl. Reich/von Ah in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 432 zu Art. 18 DBG).