F. In seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2017 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung hält der Vertreter an den bisherigen Anträgen fest. Er verdeutlicht ein weiteres Mal, dass der Substanzwert kein geeignetes Mittel sei, um den Verkehrswert der Beteiligung zu bestimmen. Dies u.a. auch, weil die Substanz sich bei einem schlechten Ergebnis und Ausbleiben von Gewinn sehr schnell reduziere. Aus diesem Grund werde in der Unternehmensbewertung der Ertragswert stärker gewichtet. Zudem würden in der Praxis der Unternehmensbewertung i.d.R. fünf Jahre und nie nur ein oder zwei Geschäftsergebnisse herangezogen um den nachhaltig erzielbaren Ertrag zu bestimmen.