Die Aberkennung der Selbständigkeit resp. die definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit des Rekurrenten sei somit per 31. Dezember 2015 erfolgt und die vorhandenen Vermögenswerte inkl. der Beteiligung an der AG seien gemäss Lehre und Rechtsprechung per 1. Januar 2016 ins Privatvermögen überführt worden.