-3- nicht nur das Ausnahmejahr 2015 herangezogen werden. Die Zukunftsaussichten der AG würden zudem stark vom Rekurrenten als Inhaber, Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident abhängen, welcher bereits das Rentenalter erreicht habe. Mit der Besteuerung eines Überführungsgewinns von CHF 108'000.-- werde ein theoretischer Verkaufsgewinn erfasst, der sich in der aktuellen Situation auf dem Markt nicht erzielen lasse.