Am massgeblichen Stichtag dem 31. Dezember 2015 habe der Substanzwert der Beteiligung CHF 172'708.-- betragen. Abzüglich des Buchwerts von CHF 50'000.-- und der zu berücksichtigenden AHV-Zahlungen, die mit CHF 14'000.-- veranschlagt worden seien, resultiere neu ein steuerbarer Überführungsgewinn von CHF 108'000.--. Die Sonderveranlagung 2016 belief sich in der Folge betreffend die kantonalen Steuern neu auf CHF 4'274.80 und betreffend die direkte Bundessteuer auf CHF 2'160.--.