Werde dies alles bei der Berechnung des Verkehrswerts berücksichtigt, ergebe sich, gemäss dem Berechnungsschema der Steuerverwaltung (Berechnungsformel: Durchschnitt 2 x Ertragswert plus 1 x Substanzwert), ein Steuerwert von ca. CHF 33'000.--, welcher unter dem Buchwert von CHF 50'000.-- liege. Die Steuerverwaltung habe sich in einem Gespräch dahingehend geäussert, dass an Stelle des Steuerwerts praxisgemäss der Substanzwert herangezogen werde, wenn dieser höher liege als der Steuerwert gemäss obiger Formel. Ein solches Vorgehen rechtfertige sich aber nur dann, wenn die Aktiengesellschaft kurz vor der Liquidation stünde.