Die Steuerberechnung auf dem Überführungsgewinn erfolgte mittels Sonderveranlagung, anhand des für die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge anwendbaren Tarifs. Der Steuerbetrag aus dem Überführungsgewinn belief sich betreffend die kantonalen Steuern 2016 auf CHF 2'971.20 und betreffend die direkte Bundessteuer 2016 auf CHF 1'600.--.