A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), wegen Aufgabe resp. Aberkennung der selbständigen Erwerbstätigkeit per 31. Dezember 2015 pro 2016 auf einen Überführungsgewinn von CHF 80'000.-- veranlagt. Zu der Überführung der 100 %-Beteiligung an der C.________ AG (AG) vom Geschäftsvermögen der E.________ (Einzelfirma) ins Privatvermögen der Rekurrenten war es gekommen, weil die Einzelfirma seit geraumer Zeit ausschliesslich noch für die eigene AG tätig gewesen war.