6.1 Im Rahmen des Einspracheverfahrens forderte die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit Schreiben vom 15. Juni 2017 (pag. 137-136) in Bezug auf die hier strittigen Auslagen u.a. dazu auf, detaillierte Arbeitsrapporte sowie Fotos einzureichen, die den Zustand vor und nach den Bauarbeiten dokumentieren. Der Rekurrent antwortete am 26. Juni 2016 (pag. 161-159), dass der Auftrag pauschal erteilt worden sei und keine Arbeitsrapporte vorlägen und reichte je ein Foto zum vorherigen und aktuellen Zustand ein (pag. 142). Weiter erklärte er, dass er eine Mitteilung für den Fall erwarte, dass weitere Beweismittel nötig sein sollten und dass er gerne be-