5.4 Angesichts des bislang Ausgeführten ist fraglich, ob die hier zu beurteilenden baulichen Massnahmen überhaupt einen werterhaltenden Anteil aufweisen. Immerhin kann argumentiert werden, dass gemäss Rechnung der B.________ Gartenbau AG Fische, Kies und ein Teil der Wasserpflanzen aus dem vorherigen Biotop in die neue Konstruktion umgesiedelt bzw. in dieser wiederverwendet worden sind. So gesehen, ist ein gewisser funktionaler Ersatz des vorherigen Biotops gegeben. Wie in E. 3.2 hiervor ausgeführt, ist bei baulichen Massnahmen, die sowohl der Werterhaltung als auch der Wertvermehrung dienen, der jeweilige Anteil zu schätzen.