Ob die vorherige oder die aktuelle Art der Gartengestaltung "wertvoller" ist, hängt primär von den individuellen Vorlieben des jeweiligen Eigentümers ab und lässt sich kaum objektiv feststellen. Entscheidend ist, dass der Rekurrent das vorbestehende Biotop nicht ersetzt, sondern entfernt und die frei gewordene Fläche neu gestaltet hat. Garten- und Terrainneugestaltungen gelten als wertvermehrende Arbeiten (Merkblatt 5, Ziff.