4. Vor der Steuerrekurskommission ist einzig die steuerliche Beurteilung eines umgestalteten Biotops im Garten des Rekurrenten umstritten. Während der Rekurrent beantragt, die gesamten Kosten von CHF 30'000.-- als werterhaltende Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen, erachtet die Steuerverwaltung die Arbeiten zur Hälfte als wertvermehrend und akzeptiert dementsprechend nur CHF 15'000.-- als Liegenschaftsunterhalt. 5. Gemäss Merkblatt 5 stellt die Reparatur oder der Ersatz von Biotopen in gleicher Ausführung vollumfänglich Liegenschaftsunterhalt dar (Ziff. 9.1.1).