D. Die Steuerverwaltung hat sich am 24. Januar 2018 vernehmen lassen und die Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Ihrer Ansicht nach zeigen die im Einspracheverfahren eingereichten Fotos, dass das vorbestehende Biotop durch einen Ziergarten mit Fischteich ersetzt worden ist, was einer wesentlichen Qualitätsverbesserung gleichkomme. Diesem Umstand werde mit der Ausscheidung von CHF 15'000.-- als wertvermehrende Investition Rechnung getragen. -2- E. Am 29. Januar 2018 hat der Rekurrent zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und seinen Standpunkt bestätigt.