Zur Begründung führt der Rekurrent im Wesentlichen aus, dass das vom vormaligen Eigentümer laienhaft angelegte Biotop nach 25 Jahren habe ersetzt werden müssen, weil ein Erhalt auch mit teuren Unterhaltsarbeiten nicht mehr möglich gewesen sei. Die gewählte Variante – ein Po- lyethylen-Becken mit einer deutlich reduzierten Wasserfläche – habe deutlich weniger gekostet als die Sanierung des bisherigen Biotops, weil dazu eine neue Teichfolie hätte verlegt werden müssen, was mit umfangreichen Erdarbeiten verbunden gewesen wäre.