C. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 3. November 2017 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, die Arbeiten am Biotop vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt zu qualifizieren und die gesamten Kosten von CHF 30'000.-- zum Abzug zuzulassen. Zur Begründung führt der Rekurrent im Wesentlichen aus, dass das vom vormaligen Eigentümer laienhaft angelegte Biotop nach 25 Jahren habe ersetzt werden müssen, weil ein Erhalt auch mit teuren Unterhaltsarbeiten nicht mehr möglich gewesen sei.