betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2014 den Akten entnommen: A. Mit (vordatierten) Veranlagungsverfügungen vom 22. Mai 2017 (Akten Vorinstanz, pag. 129-121) wurde A.________ (Rekurrent) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2014 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 191'622.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 199'752.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei anerkannte die Steuerverwaltung nur CHF 51'486.-- als Liegenschaftsunterhalt anstelle der deklarierten CHF 122'119.--. Sie strich u.a. einen von der B.________ Gartenbau AG für den Ersatz eines Biotops in Rechnung gestellten