Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 5. Zu eröffnen an: ▪ D.________ zuhanden von A.________AG ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Gemeinde H.________/BE und mitzuteilen: ▪ Steuerverwaltung des Kantons Obwalden ▪ Gemeinde K.________/OW IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Der Präsident Der Gerichtsschreiber - 13 - Kästli Werthmüller - 14 -