Ergänzend bleibt auf die Tatsache hinzuweisen, dass auch noch im Zeitpunkt des vorliegenden Entscheids auf der Webseite von Immos- cout24 als Kontaktadresse der Rekurrentin ebenfalls die N.________strasse in H.________/BE aufgeführt ist (abrufbar unter: besucht am 12.2.2019). Auch dies ein weiteres Indiz dafür, dass sich die tatsächliche Verwaltung der Rekurrentin in H.________/BE befunden hat und noch stets da befindet. In Anbetracht all dieser Fakten und Indizien macht die Steuerverwaltung zu Recht geltend, dass es als sehr wahrscheinlich zu gelten hat, dass der Alleinaktionär der Rekurrentin alle seine Gesellschaften vom selben Ort aus leitet und der Ort der tatsäch-