rentin auch von H.________/BE aus verwaltet würden. Dies erscheint als umso naheliegender als die E.________AG, die ebenfalls zu 100 % dem Alleinaktionär der Rekurrentin gehört, ihren Geschäftsort mit Geschäftsliegenschaft und Büros auch an der N.________strasse in H.________/BE hat. Am Geschäftsort der E.________AG stehen dem Geschäftsführer der Rekurrentin somit eigene Büros und eine Büroinfrastruktur zur Verfügung.