Der steuerrechtliche Wohnsitz des Alleinaktionärs wurde letztmals mit Entscheid der Steuerrekurskommission vom 6. Juni 2017 (RKE 100 2016 380 nicht publ.) als an der an der N.________strasse in H.________/BE liegend bestätigt. Gemäss Eintrag im Handelsregister ist einziges weiteres Mitglied der Geschäftsleitung die Tochter des Alleininhabers,