76 StG auf die Abgrenzungskriterien des im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum verfassungsrechtlichen Doppelbesteuerungsverbot von Art. 127 Abs. 3 BV entwickelten Richterrechts abzustellen (Oesterhelt/Schreiber, a.a.O., N. 13 zu Art. 20 StHG; Leuch/Huber in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 3 zu Art. 76 StG). Die im interkantonalen Zusammenhang entwickelte Rechtsprechung wendet das Bundesgericht auch im internationalen Zusammenhang bei der Bestimmung der persönlichen Zugehörigkeit nach Art.