C. Auf Nachfrage der Steuerverwaltung I________ vom 28. Oktober 2016 hin (pag. 59), hat D.________ (Vertreter) mit Brief vom 11. November 2016 (pag. 62) auf die Sitzverlegung nach K.________/OW hingewiesen und mitgeteilt, dass die Rekurrentin in K.________/OW über eigene Büros verfüge. Die Abwicklung der Geschäfte und die Verwaltung der Rekurrentin erfolgten nun in K.________/OW. D. Mit Verfügung vom 28. Juli 2017 (pag. 66) hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Recht und Koordination (Steuerverwaltung), das Hauptsteuerdomizil der Rekurrentin für die Steuerperiode 2016 in H.________/BE festgelegt.