{"Signatur": "BE_SRK_001", "Spider": "BE_Steuerrekurs", "Datum": "2019-03-12", "PDF": {"Datei": "BE_Steuerrekurs/BE_SRK_001_100-2017-447_2019-03-12.pdf", "URL": "https://www.strk-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation/tribunavtplus/ServletDownload/100_2017_447_c830a94d9e718d657b87fa094d2d42af850d09eb38ee689ec1b4a96c69397b94531dc694aaa73564264f97dab4f87ceb59f7a41c9d5a88805cb21b5e7994717799beb76b578f983c95872f022498568a4a76fa99c7040388a88035ddeb68dea7?path=c830a94d9e718d657b87fa094d2d42af850d09eb38ee689ec1b4a96c69397b94531dc694aaa73564264f97dab4f87ceb59f7a41c9d5a88805cb21b5e7994717799beb76b578f983c95872f022498568a4a76fa99c7040388a88035ddeb68dea7&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=100_2017_447", "Checksum": "b8b6e436701e67b9e7493f3c3567d403"}, "Scrapedate": "2026-03-31", "Num": ["100 2017 447"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Steuerrekurskommission 12.03.2019 100 2017 447"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Commission des recours en matière fiscale 12.03.2019 100 2017 447"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Steuerrekurskommission 12.03.2019 100 2017 447"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Steuerrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Commission des recours en matière fiscale "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Steuerrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kommissionsentscheide (KE)  der Steuerrekurskommission des Kantons Bern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonale Steuern und direkte Bundessteuer 2016 - Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person (AG) / Briefkastendomizil / Abgrenzung Ort der tatsächlichen Verwaltung und statutarischer Sitz gemäss Art. 76 StG, Art. 50 DBG und Art. 20 StHG | die kantonalen Steuern"}], "ScrapyJob": "446973/20/2692", "Zeit UTC": "31.03.2026 17:23:35", "Checksum": "5160f54fe28eb1ed26de6c7776a12b03", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Steuerrekurskommission 12.03.2019 100 2017 447\nRegeste:\nKantonale Steuern und direkte Bundessteuer 2016 - Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person (AG) / Briefkastendomizil / Abgrenzung Ort der tatsächlichen Verwaltung und statutarischer Sitz gemäss Art. 76 StG, Art. 50 DBG und Art. 20 StHG | die kantonalen Steuern\n\n100 17 447\nGemeinde: H.________\nZPV-Nr.: 17'004'797\nEröffnung: 14.3.2019 PKA/AWE/cbi\n\nSTEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN\n\nSitzung vom 12. März 2019\n\nEs wirken mit: Präsident Kästli, Fachrichter Fankhauser und Lüthi sowie Werthmüller als\nGerichtsschreiber\n\nIn der Rekurssache\n\nvon\n\nA.________AG\n\nvertreten durch\n\nD.________\n\ngegen\n\nSteuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, Postfach 8334, 3001 Bern\n\nbetreffend die Festsetzung des Hauptsteuerdomizils 2016\nhat die Steuerrekurskommission den Akten entnommen:\n\nA. Die A.________AG (Rekurrentin) hat ihren statutarischen Sitz in K.________ (Kanton\nObwalden [OW]). Gemäss dem Handelsregistereintrag bezweckt die Gesellschaft den Kauf und\nden Verkauf von Grundstücken. Ferner bezweckt die Gesellschaft die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang\nmit Grundstücken und den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Beteiligungen im In- und Ausland erwerben, verwalten und verwerten und gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann Patente, Rechte und Lizenzen\nerwerben, verwerten und veräussern. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die\ngeeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.\n\nAlleinaktionär der A.________AG ist B.________. Gleichzeitig ist er einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat. Präsidentin des Verwaltungsrats ist die Tochter des Inhabers, C.________.\nBeide haben Wohnsitz in H.________, Kanton Bern (BE).\n\nB. Mit Brief vom 20. Juni 2016 (pag. 58) hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region\nI________, der Rekurrentin mitgeteilt, dass sie beabsichtige das Hauptsteuerdomizil der Rekurrentin in H.________/BE festzulegen. Gleichzeitig wurde der Rekurrentin Gelegenheit geboten,\ndazu Stellung zu nehmen. In der Folge hat die Rekurrentin, ohne eine Stellungnahme zur angekündigten Neufestlegung des Hauptsteuerdomizils, ihren statutarischen Sitz am 26. September 2016 von L.________/SO an die Adresse einer ihr gehörenden Wohnung in K.________ im\nKanton Obwalden [OW]) verlegt, welche an den Alleininhaber der Rekurrentin vermietet ist.\n\nC. Auf Nachfrage der Steuerverwaltung I________ vom 28. Oktober 2016 hin (pag. 59), hat\nD.________ (Vertreter) mit Brief vom 11. November 2016 (pag. 62) auf die Sitzverlegung nach\nK.________/OW hingewiesen und mitgeteilt, dass die Rekurrentin in K.________/OW über eigene Büros verfüge. Die Abwicklung der Geschäfte und die Verwaltung der Rekurrentin erfolgten nun in K.________/OW.\n\nD. Mit Verfügung vom 28. Juli 2017 (pag. 66) hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern,\nGeschäftsbereich Recht und Koordination (Steuerverwaltung), das Hauptsteuerdomizil der Rekurrentin für die Steuerperiode 2016 in H.________/BE festgelegt.\n\n-2-\nE. Dagegen hat der Vertreter mit Brief vom 24. August 2017 Einsprache erhoben mit dem\nAntrag, die persönliche Zugehörigkeit resp. die unbeschränkte Steuerpflicht der Rekurrentin pro\n2016 sei der Gemeinde K.________/OW zuzuerkennen.\n\n"}