- 14 - 1. Die Einspracheverfügung vom 31. August 2017 betreffend die kantonalen Steuern pro 2006 bis 2014 (Nachsteuer) wird aufgehoben. Die Akten werden zur weiteren Bearbeitung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird der Rekurs abgewiesen. 2. Die Einspracheverfügung vom 31. August 2017 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2006 bis 2014 (Nachsteuer) wird aufgehoben. Die Akten werden zur weiteren Bearbeitung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.