Es macht den Anschein, als ob sie ihre Argumentation dermassen anpassen, um die Steuerbelastung möglichst gering zu halten. Somit könnte kaum von einer "vorbehaltlosen Unterstützung" der Steuerbehörden zur Festsetzung der Nachsteuer ausgegangen werden. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offen bleiben, da die Steuerrekurskommission vorliegend nur die Nachsteuer zu beurteilen hat.