10.2 Die ZVB/N forderte die Rekurrenten mit Schreiben vom 5. April 2017 (pag. 300) auf, aktuelle Katasterauszüge sämtlicher Liegenschaften in Italien einzureichen. Dieser Aufforderung kamen die Rekurrenten nur teilweise nach (vgl. E. 7.2 f.). Die ZVB/N hat es anschliessend jedoch unterlassen, die Rekurrenten diesbezüglich zu mahnen. In ihrer Vernehmlassung vom 30. November 2017 weist die ZVB/N auf Seite 5 auf die widersprüchlichen Angaben der Rekurrenten hin. In der Tat haben sich die Rekurrenten in Widersprüche verstrickt. Es macht den Anschein, als ob sie ihre Argumentation dermassen anpassen, um die Steuerbelastung möglichst gering zu halten.