Diesbezüglich ist für die Steuerrekurskommission weiter nicht nachvollziehbar, weshalb die ZVB/N für das "Haus" in F.________ den Mietwert erst ab 2012 aufrechnet, obwohl der Erblasser am 6. Oktober 2011 gestorben ist. Dem Rekurrenten wird dagegen in der Verfügung erklärt, dass gemäss bernischem Steuergesetz Erben ab dem Todestag für ihren Anteil am Vermögen und am Einkommen steuerpflichtig sind (pag. 386), weshalb er ab dem 8. August 2008 steuerpflichtig werde und nicht erst ab dem Jahr der Eintragung im Jahr 2009.