350), aus welcher nicht klar ersichtlich ist, für welche Liegenschaften in F.________ "Wohnungen" und "Haus" stehen, werden die Miteigentumsanteile mit 1/2 und 1/6 ausgewiesen. Dies obwohl die Rekurrenten im Schreiben vom 27. Juni 2017 (pag. 349) eine Anpassung der Miteigentumsanteile gemäss den Auszügen verlangten. Diesbezüglich ist für die Steuerrekurskommission weiter nicht nachvollziehbar, weshalb die ZVB/N für das "Haus" in F.________ den Mietwert erst ab 2012 aufrechnet, obwohl der Erblasser am 6. Oktober 2011 gestorben ist.