9.7 Auch hat die Rekurrentin wohl in ihrer straflosen Selbstanzeige vom 24. Dezember 2016 (pag. 289) mitgeteilt, dass sie zusammen mit ihrem Bruder ein Haus in F.________ besitze und einen Anteil von 17 % (1/6) an einem anderen Haus geerbt habe, doch reichten die Rekurrenten bezüglich der Rekurrentin einen vollständigen Auszug über Grundstücke und Gebäude in der Provinz G.________ ein (vgl. E. 7.1), aus welchem sich andere Beteiligungsverhältnisse ergeben. Gemäss diesem Auszug ist die Rekurrentin Alleineigentümerin einer 4.5- Zimmerwohnung. Gemäss der Übersicht der ZVB/N (pag. 350), aus welcher nicht klar ersichtlich ist, für welche Liegenschaften in F._____