347) die Nachsteuerberechnung zur Prüfung zu. Die Rekurrenten äusserten sich im Schreiben vom 27. Juni 2017 (pag. 349) dazu und führten bezüglich den Liegenschaften des Rekurrenten insbesondere aus, dass das angegebene Jahreseinkommen von allen Liegenschaften des Rekurrenten stamme und sie nicht verstehen würden, weshalb ihm zusätzlich Mietwerte aufgerechnet würden. Zudem hielten sie fest, dass die Miteigentumsanteile des Rekurrenten an den Liegenschaften, gemäss den eingereichten Auszügen, 11 % bzw. 16 % betragen würden. Daraufhin strich die ZVB/N in der Verfügung vom 11. Juli 2017 (pag. 387) den Mietwert von CHF 5'400.-- (6 % von CHF 90'000.-- [EUR 70'000.--]) der Liegenschaft in E.